11 Treffer in 11 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
LG Nürnberg-Fürth: Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit
Urteil vom 02.12.2022 – 8 Ns 997 Js 804/22
BayObLG: Voraussetzung für wirksame Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch einen unterbevollmächtigten Verteidiger
Beschluss vom 06.12.2022 – 202 ObOWi 1110/22
BayObLG: Anforderungen an Verfahrensrüge bei beanstandetem Ladungsmangel eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten
Beschluss vom 09.10.2020 – 202 StRR 94/20
BayObLG: Voraussetzungen für Annahme ausdrücklicher Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Bußgeldverfahren
Beschluss vom 21.12.2023 – 202 ObOWi 1264/23
OLG Nürnberg: Keine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen Erteilung der Vertretungsvollmacht
Beschluss vom 23.05.2023 – Ws 468/23
BayObLG: Feststellungsanforderungen für LKW-Überholverstoß anlässlich sog. „Elefantenrennens“
Beschluss vom 06.02.2024 – 202 ObOWi 90/24
BayObLG: Anforderungen an einen kurz vor dem Termin per beA eingereichten Entbindungsantrag
Beschluss vom 02.04.2024 – 202 ObOWi 212/24
BayObLG: Anforderungen an Urteilsgründe bei Geltendmachung existenzgefährdender Auswirkungen oder sonstiger Privilegierungsgründe bei Fahrverbotsanordnung
Beschluss vom 29.02.2024 – 202 ObOWi 140/24
LG Nürnberg-Fürth: Wiedereinsetzungsantrag, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Terminsverlegungsantrag, Beschwerdeführer, Hauptverhandlungstermin, Unverschuldete Säumnis, Vertretungsvollmacht, Ausbleiben des Angeklagten, Anwaltspostfach, Wiedereinsetzungsgesuch, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Schriftsätze des Verteidigers, Sofortige Beschwerde, Krankheitsbedingte Abwesenheit, Beschlüsse des Amtsgerichts, Wiedereinsetzungsgrund, Verhandlungsunfähigkeit, Verwerfungsurteil, Fehlende Glaubhaftmachung, Unentschuldigtes Fernbleiben
Beschluss vom 04.07.2024 – 18 Qs 29/24
BayObLG: Fernbleiben vom Gerichtstermin - Entschuldigungsgrund des stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus
Beschluss vom 09.12.2024 – 203 StRR 591/24